Kooperationen
Die Vereinbarungen über die Ausgestaltung der Kooperation wurden auf der Grundlage § 5 SchulG, § 3 Abs. 5 GSVO, § 1 Abs. 4 KitaFöG und QVTAG Anlage 6 geschlossen.
Die Kooperationspartner gestalten einen gleitenden Übergang aus
der Kindertagesbetreuung in die Grundschule. Sie verständigen sich über den
Bildungsauftrag von Kita und Schule im Kontext einer gemeinsamen
Bildungsverantwortung und betrachten die Beobachtung, Dokumentation und Analyse
als Basis für eine anschlussfähige Bildungsförderung.
Die Kooperationspartner sind bestrebt, die Professionalität im Bereich von
Kita und Grundschule weiter zu entwickeln. Sie fördern die gemeinsame Erziehungs-
und Bildungsverantwortung von Eltern, Kita und Schule.
Beide Einrichtungen unterstützen sich bei der Sprachförderung und
Sprachentwicklung der Kinder.
Gemeinsam fördern und festigen sie die Medienkompetenz mit Hilfe von
E-Mailkontakten und nutzen gemeinsame Projekte, um die Einrichtzungen und ihre
Profile besser kennen zu lernen.

